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Image by Jasmine Waheed

LEKKER
{ lɛ-kər }

Begriff aus der in Südafrika gesprochenen Sprache Afrikaans. Wird in unterschiedlichen Kontexten verwendet, um Menschen, Lebensmittel, Produkte oder Dienstleistungen zu beschreiben. 

 

Bedeutung: Wird allgemein dazu verwendet, um etwas zu beschreiben das den Sinnen, insbesondere dem Geschmack, gefällt.

Synonyme: großartig, charmant, angenehm oder eben lecker.

GDCh-Veranstaltung: Lebensmittel & Recht – Was gibt's Neues?

  • Autorenbild: LEKKER Partners
    LEKKER Partners
  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit


Sowohl Lebensmittelhersteller als auch -händler stehen ebenso wie die Lebensmittelüberwachung vor umfassenden Herausforderungen. Mit den dynamischen Entwicklungen im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht Schritt zu halten, die eigenen Kenntnisse zu erweitern und auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist nicht immer einfach.


Sie wollen sich auf den aktuellen Stand zu den Entwicklungen im Lebensmittelrecht bringen?


Dann sind Sie bei diesem Seminar genau richtig. Im Rahmen des Kurses 669 der Gesellschaft Deutscher Chemiker GDCh.Akademy "Lebensmittel & Recht - was gibt´s Neues?" stellen wir die wesentlichen Neuerungen des deutschen und europäischen Lebensmittelrecht strukturiert und komprimiert vor.


Alle Details:

Datum: 14. und 15. Mai 2025

Uhrzeit: jeweils 10:00 bis 13:00 Uhr

Ort: Online


Weitere Infos und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter: https://gdch.academy/c/669

 
 
 

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Hintermeier & Werhahn Rechtsanwältinnen LEKKER PartG mbB
Ludwig-Thoma-Str. 5
82291 Mammendorf bei München

T +49 8145 36 04 691
F +49 8145 44 99 999
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